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MPU wegen Straftaten MPU wegen Straftaten

Sie sind ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren oder haben eine andere Straftat begangen und stehen nun vor einer MPU, die Sie positiv absolvieren müssen.

MPU wegen Punkten MPU wegen Punkten

Wer 8 Punkte in Flensburg erreicht oder überschritten hat, bekommt seinen Führerschein entzogen und muss eine MPU absolvieren.

MPU wegen Drogen MPU wegen Drogen

Die Polizei winkt Sie zur Seite und es wird Ihnen der Konsum von Drogen vorgeworfen. Was nun? Welche nächsten sinnvollen Schritte sollte ich tun?.

MPU wegen Alkohol MPU wegen Alkohol

Sie haben getrunken und haben ein Fahrzeug bedient. Sie hatten mehr als 1,6 Promille oder mehrfache Alkohol-Auffälligkeiten und müssen nun eine MPU absolvieren.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie hoch sind die Kosten für die MPU?

Seit August 2018 sind die Begutachtungskosten nicht mehr einheitlich über eine Gebührenordnung geregelt. Sogenannte anerkannte Begutachtungsstellen für die Fahreignung (Kurz: BfF) können nun die Preise für die MPU frei gestalten, was zu sehr unterschiedlichen Preisen führt.

Daher kann es sinnvoll sein, die Preise der einzelnen BfF zu vergleichen. In Abhängigkeit der Anzahl der Fragestellungen (Punkte, Straftaten, Alkohol oder Drogen) variieren die Kosten zwischen ca. 500 € bis ca. 1.000 € (doppelte Fragestellung).

2. Wie kann ich eine Drogen- oder Alkoholabstinenz nachweisen?

Aus den Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung) bzw. aus den sogenannten CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische-Untersuchung) geht hervor, wie die Erhebung, Durchführung sowie die Dokumentation von Abstinenzen zu erfolgen haben.

Der Verzicht auf Alkohol oder Drogen kann durch Urintests oder Haaranalysen erfolgen. Im Falle des sogenannten Urinscreenings werden bei einem nachzuweisenden Zeitraum von 6 Monaten 4 Urinabgaben und bei 12 Monaten Nachweis 6 Urinabgaben gefordert. Alternativ können Sie Ihre Abstinenz auch mit einer Haaranalyse nachweisen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Alkohol nur max. 3 Monate an einem Stück nachgewiesen werden dürfen. Demnach wären bspw. für einen Zeitraum von 6 Monaten in Summe 2 x 3 cm Haaranalysen notwendig, bei 12 Monaten sogar 4 x 3 cm Haaranalysen. Bei Drogen sind max. 6 Monate möglich. D. h. ein 6-Monatszeitraum auf Drogen würde nur eine 6 cm lange Haarsträhne, ein 12-Monatszeitraum 2 x 6 cm lange Haarsträhnen erfordern.

3. Wie lange muss ich eine Abstinenz machen?

Die Abstinenzdauer hängt im Wesentlichen von Ihrer bisherigen Konsumhäufigkeit ab. Wenn Sie sehr viel und regelmäßig von einer Substanz (egal ob Drogen oder Alkohol) konsumiert haben, dann wird grundsätzlich eine Abstinenz von 12 Monaten nachzuweisen sein. Allerdings bedeutet ein geringer Konsum nicht zwangsläufig, dass 6 Monate ausreichen müssen: bei einer Drogen-MPU wegen Konsum von hochsuchtpotenten Drogen (wie bspw. Kokain, Amphetamin etc.) ist grundsätzlich eine einjährige Abstinenz nachzuweisen. Da es viele Ausnahmereglungen gibt, empfehlen wir Ihnen zu diesem Thema unbedingt ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch zu nehmen.

Achtung: Die Begutachtungsstelle kann Ihnen nur auf Grundlage Ihrer Erklärungen eine Einschätzung hinsichtlich der Abstinenzdauer geben. Wenn Sie hier nicht die Wahrheit sagen bzw. zu Ihren Gunsten die Konsumhäufigkeit etwas reduzieren, so könnte eine dann angesetzte 6-monatige Abstinenz in der MPU zu kurz sein. Dies führt sodann zu einem negativen Gutachten.

4. Wie ist der Ablauf einer MPU?

Das Begutachtungsteam ist angehalten, die behördliche Fragestellung Ihrer Führerscheinstelle einzuschätzen. Allerdings begutachtet die BfF in Ihrem Auftrag. Die Begutachtung der Fahreignung (BdF) erfolgt in der Regel durch einen medizinischen Teil, in dem medizinisch relevante Aspekte besprochen und begutachtet werden. Anschließend erfolgt ein Reaktionstest sowie die abschließende psychologische Exploration. Jeder dieser drei Teile ist für sich genommen ergebnisentscheidend.

5. Muss ich eine MPU machen?

Wenn Sie über keinen Führerschein mehr verfügen und auch keinen Führerschein mehr wünschen, dann müssen Sie keine MPU über sich ergehen lassen. Wollen Sie jedoch Ihren Führerschein behalten oder wiedererlangen, so müssen Sie die Bedenken der Führerscheinstelle zu Ihrer Eignung ausräumen. Dies geschieht regelmäßig durch die Vorlage eines positiven Gutachtens einer anerkannten BfF.

6. Wo kann ich die MPU machen?

Eine MPU können Sie bei anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchführen lassen. Aktuell gibt es 17 Träger in Deutschland, so ist bspw. der TÜV NORD, die Pima-mpu GmbH oder die AVUS eine solche BfF mit jeweils mehreren Geschäftsstellen. Sie können als Auftraggeber in jedem Bundesland eine solche BfF aufsuchen. Die Begutachtungsstellen dürfen allerdings nicht vorbereiten. Wenn Ihnen eine Begutachtungsstelle einen solchen Hinweis gibt oder Ihnen sehr aufdringlich eine Vorbereitungsstelle empfiehlt, dann ist Vorsicht geboten.

7. Muss ich eine MPU-Vorbereitung machen?

Eine Vorbereitung oder besser die Teilnahme an einer die Fahreignung fördernden Maßnahme ist nicht verpflichtend. Allerdings ist die Teilnahme aus psychologischer Sicht empfehlenswert. Die Wahrscheinlichkeit, auf Anhieb mit einer soliden Vorbereitung das Gutachten zu meistern, steigt laut dem ADAC von 10 % auf 90 %.

8. Muss ich das Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen?

Nein. Sie müssen das Ergebnis der Begutachtung nicht vorzeigen. Insbesondere im Falle eines negativen Gutachtens sollten Sie dies am besten auch nicht tun. Wenn Sie allerdings ein positives Gutachten erhalten haben, so macht die Vorlage bei der Führerscheinstelle in der Tat Sinn, da Ihr Antrag auf Neuerteilung auf dessen Grundlage positiv entschieden wird. Anders formuliert: Sie bekommen Ihren Führerschein wieder!

9. Wie lange dauert eine MPU-Vorbereitung?

Die professionelle MPU-Vorbereitung richtet sich nach Ihren persönlichen MPU-Ursachen und ist daher unterschiedlich lange. Ein wichtiger Faktor bei der MPU ist der Nachweis einer stabilen Verhaltensänderung. Solch eine Verhaltensänderung kann in der Regel aber nicht in wenigen Wochen oder gar Tagen erreicht werden. Planen Sie daher angemessen viel Zeit ein und informieren Sie sich frühzeitig bspw. im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

10. Bestehe ich die MPU auch ohne Vorbereitung?

Laut dem ADAC steigt die Wahrscheinlichkeit, auf Anhieb das Gutachten zu meistern, mit einer soliden Vorbereitung von 10 % auf 90 %. Eine theoretische Möglichkeit des Bestehens ohne Vorbereitung besteht natürlich, allerdings dürfte diese äußerst gering ausfallen.

11. Welche Fragen stellt der Gutachter?

Der Begutachtung stehen unterschiedliche und umfangreiche Fragen im Rahmen der Exploration zur Verfügung. Fangfragen werden entgegen weiter Verbreitung jedoch nicht gestellt. Stets sind die Fragen streng anlassbezogen und müssen zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung geeignet sein.

12. Ist der Hausarzt nicht ausreichend?

Nein. Den sog. CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische-Untersuchung) ist zu entnehmen, dass die Durchführung einer Abstinenz durch einen Hausarzt nicht zulässig ist.

13. Negatives Gutachten, was nun?

Gerne helfen wir Ihnen auch weiter, wenn Sie ein negatives Gutachten haben. Hierbei überprüfen unsere Experten im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs die Ursachen des negativen Gutachtens und besprechen mit Ihnen einen Fahrplan zurück zum Führerschein.

14. Wann kommt das Gutachten?

Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen eintreffen. In Einzelfällen kann es jedoch bis zu vier Wochen dauern. Erkundigen Sie sich am besten frühzeitig über die Zuverlässigkeit der BfF.

15. MPU mit Dolmetscher?

Selbstverständlich haben Sie das Recht, im Rahmen der MPU einen Dolmetscher einzusetzen. Diesen müssen Sie jedoch selbst bezahlen. Bei der Beauftragung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung können Sie die Notwendigkeit eines Dolmetschers der Führerscheinstelle mitteilen. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, besprechen Sie dies mit einer entsprechenden BfF unbedingt vor einer Begutachtung ab.

16. MPU für Fahrradfahrer/Fußgänger?

Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille gefahren sind, dann ist eine Abstinenz absehbar.

17. Muss ich nach einer positiven Begutachtung meinen Führerschein erneut machen?

Nach § 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine Fahrerlaubnisprüfung dann anzuordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach … [] … erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

18. Fällt man immer bei der ersten MPU durch?

Nein. Die Wahrscheinlichkeit auf Anhieb – also direkt beim ersten Versuch – mit einer soliden Vorbereitung das Gutachten zu meistern, steigt laut dem ADAC von 10 % auf 90 %.

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